Ausbau Ortsdurchfahrt L16

Ein Überblick. Kompakt. Realistisch. Ehrlich.

Der Ausbau der L16 wird aktuell wieder mehr im Ort diskutiert, wohl auch aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen.

 

Das Thema ist unübersichtlich. Es kursieren viele Zahlen und Fakten. Da ist es schwierig, den Überblick zu behalten. 

 

Du möchtest das Thema verstehen und mitreden? Wir haben für dich Antworten auf 10 häufig gestellte Fragen.

 

Lesezeit 5 min.

 

Frage 1: Worum geht es grundsätzlich?

Die über 40 Jahre alte Fahrbahn ist in sehr schlechtem Zustand. Eine schnelle Reparatur ist unmöglich. Klar ist – hier muss früher oder später was passieren!

Die gute Nachricht: für die neue Fahrbahn ist das Land Rheinland-Pfalz zuständig. Es trägt die vollen Kosten und hat ein Budget eingeplant.

Aber: ohne Gemeinderatsbeschluss geht nichts. Und genau damit tut sich das Gremium schwer.

 

Frage 2: Das Land trägt die Kosten für die neue Fahrbahn, trotzdem hat der Rat noch nicht entschieden. Warum?

Bei solchen Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen ist das Land nicht nur reiner „Zahler“, sondern es gibt auch Regeln vor. Die wohl wichtigsten: die Straßenbreite und die Art des Unterbaus. Beides zusammen führt, zumindest nach jetzigem Stand, bei uns dazu, dass die Gehwege nicht erhalten werden können.

 

Bei den meisten Ortsdurchfahrten ist das so!

 

Frage 3: Warum genau können die Gehwege nicht erhalten bleiben?

Zwei Gründe:

Zum einen strebt das Land möglichst robuste und langlebige Straßen an. Deshalb soll der Fahrbahnunterbau bis in mind. 65 cm Tiefe von Grund auf erneuert werden. Bei Ausschachtungen und Verdichtungen in dieser Tiefe so nah entlang der Gehweg-Bordsteine brechen deren Fundamente weg. 

 

Der andere Grund: die Straßenbreite. In den 1980er Jahren wurden solche Ortsdurchfahrten knapp 6 Meter breit ausgebaut. Heutzutage beträgt die Regelbreite 5,50 Meter, das heißt die Fahrbahn wird pro Seite um 25 cm schmaler.

 

Frage 4: Auf welcher Basis beruhen diese Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz?

Die gemessene Anzahl an Fahrzeugen pro Tag. In Bettenfeld erfolgten dafür drei separate Messungen, jeweils über mehrere Tage.

Ergebnis: ungefähr 660 PKW und 40 schwere Fahrzeuge rollen täglich durch unseren Ort. Das mag uns viel erscheinen, ist aber eher gering für eine Landesstraße. 

 

Frage 5: Wie geht der Gemeinderat mit der Situation um?

Der Rat lässt sich Zeit und überstürzt nichts. Seit vielen Monaten führen wir immer wieder intensive Gespräche mit dem Land und der Politik. Wir suchen weiter nach Alternativen zum Gesamtausbau und der Verringerung der Fahrbahnbreite. Immer mit dem Ziel, die Kosten für die Bürger so gering wie möglich zu halten. 

 

Die Ratsmitglieder unserer FWG übernehmen hier einen aktiven Part. Sie sind sehr tief im Thema.

Und: Sie sind transparent und bleiben trotz aller Wünsche realistisch. Bettenfeld ist nur eine von vielen Gemeinden im Lande. Eine „Sonderlösung“ ist mehr als fraglich. Trotzdem werden sie weiter dran bleiben!

Allergings, früher oder später muss der Rat die schwierige Entscheidung treffen: Ausbau komplett, oder weiter auf Eis legen und auf Alternativen hoffen.  

 

Frage 6: Was wäre die Folge, wenn die Gehwege erneuert werden müssen?

Es entstehen Kosten für die Gemeinde und die Bürger, denn das Land zahlt nur den Ausbau der Fahrbahn. Andererseits wäre es auch eine Chance für Bettenfeld, denn das Ortsbild würde sich deutlich verbessern und die über 40 Jahre alten Gehwege müssten nicht irgendwann separat erneuert werden.

 

Frage 7: Wie hoch werden diese Kosten sein und wer trägt sie?

Für die Erneuerung der Gehwege inkl. LED-Straßenbeleuchtung und Verwaltungskosten lag die letzte Schätzung vom Januar 2024 bei 2 Mio. Euro.

65% davon müssen über Ausbaubeiträge auf die Bettenfelder Grundstückseigentümer/innen umgelegt werden.

Die restlichen 35% übernimmt die Gemeinde selbst. Davon erhält sie voraussichtlich die Hälfte als Zuschuss vom Land zurück.

 

Frage 8: Welche Kostenbelastung ergibt sich für mich?

Die Last wird auf viele Schultern verteilt, nämlich auf alle Eigentümer bebauter und bebaubarer Grundstücke in der gesamten Gemeinde.    

Faustformel für die individuellen Kosten: Grundstücksgröße in m² (bis max. 35 m Bautiefe) x 1,5 x 2,30 €/m²

 

Am Beispiel eines 700 m² Grundstücks :

700 m² x 1,5 x 2,30 €/m² = 2.415 €

 

Der Wert 2,30 €/m² ergibt sich aus den umzulegenden Kosten bezogen auf die Gesamtfläche aller betreffenden Grundstücke. 

 

Der Faktor 1,5 ist ein sehr guter Anhaltswert, sollte aber im Einzelfall für dein Grundstück bei der VG Wittlich-Land erfragt werden. 

 

 

Frage 9: Wann fallen die Kosten an?

Vor 2027 kann der Ausbau nicht beginnen. Die Bauzeit beträgt 2 – 2,5 Jahre. Abgerechnet wird jährlich nach Baufortschritt.

Das heißt, die Kosten fallen mit ca. 3 jährlichen Abrechnungen ab Ende 2027 an.

 

Frage 10: Wie soll die neue Straße nach dem Ausbau aussehen?

Seit 2021 liegt ein Plan-Entwurf vor. Hier als PDF runterladen. Plan 1 - 7 ab Ortseingang aus Richtung Deudesfeld kommend, hintereinander folgend. 

 

 

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Du möchtest noch mehr Details?

Hier geht's zum umfassenden Sachstand im amtlichen Mitteilungsblatt "Mein Wittlich-Land" vom 17.05.2024 (Blättern bis Seite 10)

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