Sitzung vom 12.10.2023

Zu Punkt 2

Aktuell wird in der Ortsgemeinde Bettenfeld der Verkauf von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen pauschal mit 5,5% besteuert, also nach der Pauschalbesteuerung. Bei der Pauschalbesteuerung wird die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt, da das Finanzamt einen pauschalen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe gewährt. Die Anwendung der Pauschalbesteuerung stammte aus der Zeit der ehemaligen VG Manderscheid.

Die VG Wittlich-Land möchte möglichst einheitlich für alle Gemeinden auf die sogenannte Regelbesteuerung umstellen.

Regelbesteuerung bedeutet, dass die Gemeinde bei Verkäufen 7% bzw. 19% Umsatzsteuer einnimmt und an das Finanzamt abführt. Im Gegenzug dazu bekommt die Gemeinde dafür die Umsatzsteuer, die sie selbst an andere Unternehmer zahlt, vom Finanzamt in Form der Vorsteuer erstattet.

Im Hinblick auf die voraussichtliche künftige Entwicklung des Verhältnisses zwischen Einnahmen aus Verkäufen und Kosten für Unternehmereinsatz ist es für die Gemeinde Bettenfeld wirtschaftlich sinnvoll, auf die Regelbesteuerung umzustellen.

 

Der Gemeinderat hat die Umstellung von Pauschalbesteuerung auf Regelbesteuerung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen.

Zu Punkt 3

Aktuell hat die Gemeinde Bettenfeld für die Straßenbeleuchtung einen „Licht & Service“ – Vertrag mit Westenergie. Dieser hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Westenergie bietet jetzt allen Gemeinden den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum laufenden Vertrag an. Dadurch werden einzelne Leistungs- und Abrechnungsparameter aktualisiert.

Der eigentliche Kernpunkt der Zusatzvereinbarung ist die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Sanierungsprogramm, durch das veraltete Lampen gegen energiesparende Lampen ausgetauscht werden. Die Sanierungskosten können hierbei von Westenergie vorfinanziert und durch die Energiekosteneinsparung getilgt werden. Die Teilnahme an einem Sanierungsprogramm ist nur bei länger laufenden Verträgen möglich, daher verlängert sich die Vertragslaufzeit auf den 31.12.2035.

 

Der Gemeinderat hat dem Abschluss dieser Zusatzvereinbarung zugestimmt und beabsichtigt zeitnah an einem solchen Sanierungsprogramm teilzunehmen.

Zu Punkt 4

Zu einen Grundstück in der Rotenbüschstraße bestand zwischen dem Bauamt des Kreises und der Gemeinde eine abweichende Auffassung bezüglich der Bebaubarkeit. Es war unklar, ob das Grundstück noch zum Innenbereich oder schon zum Außenbereich der Gemeinde gehört und ob hierauf basierend zukünftig Baurecht erteilt werden könnte.

Um dies klar zu regeln, hat die Gemeinde jetzt eine Innenbereichssatzung erlassen, welche die Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich dort eindeutig festlegt. Insgesamt vier Grundstücke werden nun durch diese Grenzfestlegung dem Innenbereich zugeordnet. Für alle vier Grundstücke wurden in der Vergangenheit Anliegerkosten für den Straßenausbau sowie die üblichen wiederkehrenden Beiträge entrichtet.

Damit ist die Situation für die Eigentümer ab sofort eindeutig geregelt. 

 

(Betrifft Grundstücke 23/8, 23/9, 28/2, 27/3)

Zu Punkt 5

Hier geht es um die Kosten für Ausbaumaßnahmen an unseren Feld- und Waldwegen. Dafür hat die Gemeinde seit 2005 eine extra Satzung. Darin ist festgelegt, wie die Ausbaukosten auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verteilt werden. Die Eigentümer sind gleichzeitig auch die Jagdgenossen. Und genau diese Satzung war nicht mehr auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. 

Deshalb wurde eine neue, verbesserte  Satzung beschlossen. Das hat noch einen weiteren Vorteil. Denn nach der neuen Satzung werden die Kosten nicht mehr komplett innerhalb eines einzigen Jahres umgelegt, sondern über sechs Jahre verteilt. Das ist eine Entlastung für die Jagdgenossen.     

 

Link zur Satzung --> Bettenfeld | Verbandsgemeinde Wittlich-Land (vg-wittlich-land.de)